Beitragsordnung

Beitragsordnung des NRW Allstars e.V. 
(nachfolgend Verein genannt)

 

§ 1 Grundsatz / Ermächtigungsgrundlage 

Der Verein erlässt laut §2  und § 4 seiner Satzung mit Wirkung zum 15.05.2021 diese Beitragsordnung für seine Mitglieder. Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Beitragsordnung regelt die Beitrags-verpflichtungen der Mitglieder. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung und kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
 

§ 2 Beitragspflicht / Bedeutung der Beitragszahlung für den Verein Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag nach Vorgaben des § 4 dieser Beitragsordnung zu zahlen. Das Beitrags-aufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen.
 

§ 3 Beschlüsse 

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
 

§ 4 Beiträge 

Die Mindestbeitragshöhe richtet sich nach folgender Tabelle: 

 

Mitgliedsform / Beitragshöhe pro Jahr (Jahresbeitrag)

aktiver Spieler*innen (Tackle- und/oder Flag Footballteam)  48,-€

 

**passive Mitglieder und ehrenamtliche Helfer  12,-€


**Hierunter fallen: Teamcrew, Vereinsorganisatoren, ehrenamtliche Helfer, finanzielle Supporter ohne Tätigkeiten im Verein (passiv)

 

1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird bei Eintritt fällig. 
2. Für die Beitragshöhe ist der angestrebte Mitgliederstatus maßgebend. (§4)
3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen. 
4. Der Verein informiert 1 Monat vor Fälligkeit der nächsten Jahresbeitragszahlung das Mitglied. 
5. Beitragszahlungen erfolgen per Sepa Lastschrift Mandat auf das Beitragskonto des Vereins (§5).
6. Erfolgt keine erneute Jahresbeitragszahlung, erlischt die Mitgliedschaft automatisch nach Ablauf 1 
   Jahres nach der letzten Zahlung.
7. Im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft bleibt das Mitglied bis zum Zeitpunkt der Beendigung 
    der Mitgliedschaft, ein Mitglied des Vereins. Die Kündigung ist formlos per Mail an den Vorstand zu 
    richten.
8. Rückerstattungen von Jahresbeiträgen bei vorzeitiger Kündigung ist ausgeschlossen.
 

§ 5 Vereinskonto 

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
 

§ 6 Inkrafttreten 

Diese Beitragsordnung wurde von der Gründungsversammlung am 15.05.2021 verabschiedet

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